
Termine / Fristen für (Wohnungs)eigentümer/innen:
Bis 31.12.2013 muss in der Regel der Warmwasserverbrauch für jede Wohnung getrennt erfasst werden.
Bis 31.12.2013 ist der Austausch von Heizkostenverteilern, die vor dem 01.07.1981 eingebaut worden sind, vorzunehmen.
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